Roland1964 schrieb:
QUOTE:
Hallo zusammen!
Zum Thema Persönlichkeitsrecht steht bei den Wettbewerbsbedingungen folgendes:
Beachten Sie bitte zusätzlich, dass abgebildete Personen mit Veröffentlichung ihres Bildes einverstanend sein müssen. Das japanische Personenrecht ist da sehr streng! Wir werden Sie eventuell fragen, ob eine entsprechende Einverständniserklärung vorliegt. ....
Unabhängig davon, dass die Frage nach dem Freigabeformular in Japanisch noch unbeantwortet ist:
Wo ist der Rechtsstand des Verlages?
Wenn es sich um eine Veröffentlichung in Deutschland handelt sollte doch das deutsche Persönlichkeitsrecht gelten
Gruss
R°land